Die Abschlüsse sämtlicher einbezogener Unternehmen sind auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze erstellt.
Der Konzernabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Erstellung wird der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen werden, sofern nicht anders angegeben, gemäß § 260 UGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich bewertet. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Konzerns unterstellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2008 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden berücksichtigt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und werden, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer grundsätzlich linear abgeschrieben. Die geringwertigen Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 400 EUR werden im Zugangsjahr zur Gänze abgeschrieben.
Die Abschreibung derivativer Firmenwerte erfolgt linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
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Nutzungsdauer (Jahre) |
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Immaterielle Vermögensgegenstände |
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Konzessionen, Lizenzen u. ä. |
2–40 bzw. Vertragslaufzeit |
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Strombezugsrechte, Nutzungsrechte |
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Firmenwert |
5–15 |
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Software |
3–5 |
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Bereichsspezifische Sachanlagen |
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Großbauten |
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Energieversorgungsanlagen |
15–25 |
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Versorgungsanlagen |
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Telekommunikationsnetze |
10–30 |
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Beförderungsmittel |
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Sonstige Sachanlagen |
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Produktions- bzw. Verwaltungsgebäude |
25–80 |
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Sonstige technische Anlagen |
2–30 |
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Betriebs- und Geschäftsausstattung |
3–30 |
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