Die Wiener Stadtwerke Holding AG ist gemäß § 244 UGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2008 verpflichtet.
Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften des österreichischen UGB aufgestellt. Die Erstkonsolidierung erfolgte per 1.1.1999 – mit diesem Stichtag wurden alle verbundenen Unternehmen und assoziierten Unternehmen erstmals einbezogen. Alle später in den Konsolidierungskreis aufgenommenen Unternehmen wurden zum Zeitpunkt ihres Erwerbes in den Konzernabschluss einbezogen.
Die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in einer Konzern-Bilanzierungsrichtlinie dokumentiert.
Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist entsprechend § 252 UGB der Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. Die Jahresabschlüsse der im Rahmen der Vollkonsolidierung und Quotenkonsolidierung einbezogenen Unternehmen sind mit Ausnahme folgender Unternehmen (Bilanzstichtag 30.9.2008) zum Stichtag des Konzernabschlusses (31.12.2008) aufgestellt:
Die nicht konsolidierten Erlöse und Aufwendungen dieser Unternehmen betragen für den Zeitraum 10-12/2008 bzw 10-12/2007:
IN TEUR |
10–12/2008 |
10–12/2007 |
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Umsatzerlöse |
861.758 |
803.977 |
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Bestandsveränderungen |
38 |
90 |
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andere aktivierte Eigenleistungen |
10.707 |
9.356 |
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sonstige betriebliche Erträge |
38.300 |
29.391 |
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Gesamtleistung |
910.803 |
842.814 |
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Materialaufwand |
-525.593 |
-432.585 |
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Personalaufwand |
-121.013 |
-114.807 |
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Abschreibungen |
-55.530 |
-56.189 |
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sonstige betr. Aufwendungen |
-161.196 |
-152.309 |
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Betriebsergebnis |
48.206 |
86.924 |
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Finanzergebnis* |
-25.202 |
-1.810 |
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Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
23.004 |
85.114 |
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Bei den auf Grundlage eines auf einen vom Stichtag und Zeitraum des Konzernabschlusses abweichenden Stichtag aufgestellten Jahresabschlusses einbezogenen Tochterunternehmen sind zwischen dem Abschlussstichtag dieser Unternehmen und dem Konzernabschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns anzugeben. Dies betrifft zunächst Aufwendungen für Wertpapiere. Der Vergleich der Buchwerte mit den Kurswerten der Depotbank weist per 31.12. eine Differenz von rd. 61 Mio. EUR auf. Unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips, wie unter Punkt C. „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze“ beschrieben, und einer angenommenen Kursentwicklung von +1,8 % reduziert sich der auf den 30.9.2009 zu erwartende Abwertungsbedarf auf rd. 27 Mio. EUR. Dieser Betrag ist in der oben angeführten Tabelle im Finanzergebnis berücksichtigt. Die Performanceentwicklung zwischen 1.1.2009 und 15.3.2009 lässt diese Annahme als realistisch erscheinen.
Ein gegenläufiger (positiver) Effekt stellt sich bei den Erträgen infolge Timing-Differenzen in Höhe von rd. 21 Mio. EUR ein. Beide Positionen wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 252 Abs. 3 UGB nicht berücksichtigt.
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